Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Tennisschule Pawlik und die Tennistrainer der Tennisschule Pawlik schließen eine Haftung für Schäden aus, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalpflichten: Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Vorstehender Satz gilt auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, beschränkt, soweit nicht auch eine andere Ausnahme des vorstehenden Satzes 1 betroffen ist.
Die Tennisschule Pawlik und die Tennistrainer der Tennisschule Pawlik haften nicht für den Ersatz liegen gebliebener oder abhanden gekommener Gegenstände.
Für die Benutzung des Spielplatzes außerhalb der Tennishalle und dessen Gerätschaften übernimmt die Tennisschule Pawlik keine Haftung.
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Vor und unmittelbar nach den Trainingszeiten obliegt die Aufsichtspflicht den Erziehungsberechtigten.
Informieren Sie ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.